AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Stemweder Service GmbH & Co. KG, Schepshaker Str. 28, 32351 Stemwede (nachfolgend SSG), und ihren Kunden.

1 Geltungsbereich, Vertragsvoraussetzungen

  • Diese AGB gelten für alle mit SSG geschlossenen Miet-, Kauf- und Dienst-/ Werkverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung.
  • Die AGB gelten für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
  • Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SSG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2 Vertragsanbahnung; Kostenvoranschläge und Angebote; Vertragsschluss

(1) Kostenvoranschläge stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine rechtlich unverbindliche Kosteneinschätzung.

(a) Eine wesentliche Überschreitung der Kosteneinschätzung wird durch SSG unverzüglich angezeigt. Die Überschreitung ist wesentlich, wenn die kalkulierten Kosten um mehr als 20 Prozent überschritten werden.

(b) Abweichend von § 632 Abs. 3 BGB ist die Erstellung eines Kostenvoranschlags zu vergüten. Die Höhe der Vergütung beträgt:

  • Für einen Kostenvoranschlag für einmalige Lieferungen / Reparaturen: pauschal 75,00 € netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
  • Für einen Kostenvoranschlag für Dienst – und Werkleistungen: 5 % der Angebotssumme (netto) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

(c) SSG verzichtet auf eine Vergütung des Kostenvoranschlags, sofern der Kunde SSG den Auftrag erteilt.

(2) Ein von SSG erstelltes Angebot ist auf 10 Tage befristet.

(a) Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Angebot von SSG dem Kunden per E-Mail zugegangen ist.

(b) Sollte die Angebotserstellung beratende und planerische Dienstleistungen enthalten, so gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart im Sinne von § 612 Abs. 1 BGB. Zu den beratenden / planerischen Tätigkeiten gehören insbesondere, aber nicht abschließend Ortstermine / -besichtigungen, Maß nehmen, Erstellen von Plänen / Zeichnungen und vergleichbare Tätigkeiten. Die Vergütungshöhe richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

(c) SSG verzichtet auf eine Vergütung, sofern der Kunde den Auftrag erteilt.

(3) Die Verwendung von Normen, Maßen, Zeichnungen und Abbildungen in den Kostenvoranschlägen und Angeboten dient lediglich der Produktbeschreibung und stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt mit Zugang der Auftragsbestätigung, im Übrigen mit Zugang der Rechnung. Die Auftragsbestätigung oder Rechnung wird per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse zugestellt. Auf das Bestehen eines Widerrufsrechts für Verbraucher wird hingewiesen. Die entsprechende Belehrung findet sich unterhalb dieser AGB.

3 Preise und Zahlungsmodalitäten

(1) Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise ergeben sich, unabhängig von der gebuchten Leistung, aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.

(2) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise (netto) ab Lager / ab Werk ausschließlich Verpackungs- / Versandkosten und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

(3) Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.

(4) Die Zahlung der Vergütung hat auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.

4 Haftungsausschluss; Höhere Gewalt

(1) Haftungsausschluss

Eine Haftung von SSG ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von SSG, oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SSG beruhen; dies gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SSG, oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SSG beruhen.

In der Eigenschaft als Vermieter haftet SSG nur bei schuldhaftem Verhalten. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für bei Vertragsschluss vorhandene Sachmängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen, es sei denn, SSG hat Kenntnis des Mangels und diesen arglistig verschwiegen.

(2) Höhere Gewalt

Sind im Vertrag feste Leistungszeiten bzw. ein fester Leistungszeitraum vereinbart und kann SSG die Termine aufgrund höherer Gewalt nicht einhalten, so verschieben sich die vertraglichen Pflichten um den Zeitraum der höheren Gewalt, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

(a) Höhere Gewalt bezeichnet Ereignisse oder Umstände aller Art, die

  • sich der angemessenen Kontrolle von SSG oder dem Kunden entziehen,
  • zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder vorlagen noch vorhersehbar waren, und
  • trotz gebotener Sorgfalt durch SSG oder den Kunden weder behoben, abgewendet, verrechnet, verhandelt oder anderweitig überwunden werden können und bezeichnet, unter Berücksichtigung des Vorstehenden, Ereignisse oder Umstände oder das Zusammentreffen derselben vergleichbarer Art.

(b) Höhere Gewalt kann insbesondere, aber nicht abschließend, vorliegen bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Blitzschlag, Hagel und ähnlichen Unglücksfällen; Kriegen und innere Unruhen; Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, Arbeitskämpfen (Streik / Aussperrung); Brand und Pandemien. Einschränkungen wegen oder im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sollen ebenfalls nach diesen Klauseln behandelt werden.

(c) Ist SSG durch höhere Gewalt an der Erfüllung einer vertraglichen Pflicht gehindert, so zeigt SSG dem Kunden diesen Umstand unverzüglich unter Benennung der Pflichten an, an deren Erfüllung sie gehindert ist oder sein wird. Nach Abgabe dieser Anzeige ist SSG von der Erfüllung der Pflichten befreit, solange die höhere Gewalt sie daran hindert.

(d) Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt bemühen sich die Parteien, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag so weit wie möglich zu erfüllen und bemühen sich jederzeit nach besten Kräften, die sich aus dem Ereignis höherer Gewalt ergebenden Verzögerungen zu minimieren.

Wird SSG durch ein Ereignis höherer Gewalt, das er dem Kunden angezeigt hat, an der Erfüllung einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag gehindert, und entstehen aufgrund der höheren Gewalt Verzögerungen und/oder Kosten, hat SSG Anspruch auf:

  • eine angemessene Anpassung des vereinbarten Zeitpunkts oder Zeitraums um die Dauer der Verzögerung sowie auf
  • die Erstattung von Kosten, die aufgrund des Ereignisses höherer Gewalt anfallen, in angemessener Höhe.

(e) Wird die Erfüllung eines wesentlichen Teils der vertraglichen Pflichten durch höhere Gewalt, die dem Kunden angezeigt wurde, für einen ununterbrochenen Zeitraum von drei Monaten verhindert, so kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Soweit nicht bereits vom Kunden bezahlt, hat dieser im Falle einer solchen Beendigung nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung folgende Beträge an SSG zu zahlen:

  • die für sämtliche vertragsgemäß erbrachten Lieferungen und Leistungen fälligen Beträge; und
  • sämtliche anderen nachweislich angefallenen Kosten, die direkt aus der Beendigung resultieren, wie beispielsweise von Subunternehmern geltend gemachte Stornierungsgebühren.
  • SSG hat in diesem Fall weder Anspruch auf entgangenen Gewinn im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen noch auf Zahlungen für den Nichteinsatz oder die Unterauslastung seiner Mitarbeiter nach Beendigung des Vertrags.

5 Gewährleistung

(1) Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau / unsachgemäße Verwendung sowie die Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem nicht von SSG beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

(2) Ein auf Gebrauch beruhender Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.

(3) Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und in Textform nach Empfang der Ware vorbehält.

(4) Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigepflicht nachgekommen ist. Feststellbare Transport- und Verpackungsschäden muss sich der Kunde, bei Annahme der Ware/n von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen und diese gegenüber SSG unverzüglich anzeigen. Diese Pflicht gilt ausdrücklich nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist. Kunden, die Verbraucher sind, werden rechtlich unverbindlich aufgefordert, offensichtlich erkennbare Transportschäden ebenfalls zu melden.

(5) Gewährleistungsfrist

(a) Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Waren zwei Jahre. Für gebrauchte Waren beträgt die Frist ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang.

(b) Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrübergang.

6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller bestehenden Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von SSG.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an Dritte zu veräußern oder sonstige, das Eigentum von SSG gefährdende Maßnahmen zu ergreifen.

7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

8 Besondere Bestimmungen: Miete von Geräten

Unbeschadet der übrigen Bestimmungen gelten bei der Miete von Geräten zusätzlich folgende Bestimmungen.

(1) Begriffsbestimmung Mietsache/n

Gegenstand der Miete sind die in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein aufgeführten Einzelgeräte und das benötigte Zubehör (im Folgenden: Mietsache/n).

(2) Erfüllungsort; Gefahrübergang; Lieferungsoption

(a) Erfüllungsort ist unser Lager.

(b) Die Mietsache/n werden zum Zeitpunkt des Beginnes des Mietverhältnisses am Erfüllungsort zur Abholung bereitgestellt und müssen bei Beendigung des Mietverhältnisses dort wieder abgegeben werden.

(c) Nach Bereitstellung der Mietsache/n geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung zum Zeitpunkt des Mietbeginns auf den Kunden über. Das gilt auch für den Fall, dass dieser die Mietsache/n verspätet abholt (Annahmeverzug).

(c) Eine Lieferung erfolgt nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen die Übernahme der erforderlichen Kosten. Verladung und Versand / Transport der Mietsache/n erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden „ab Lager“ oder „ab Werk“, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3)  Die Dauer des Mietverhältnisses ist zeitlich auf den vom Kunden verbindlich gebuchten Zeitraum befristet und kann der Auftragsbestätigung entnommen werden. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache/n ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Miete für die Dauer der Vorenthaltung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt SSG vorbehalten.

(4) Preise und Zahlungsbedingungen

Zusätzlich zu § 3 dieser AGB gilt:

(a) Eine frühzeitige Rückgabe der Mietsache/n berührt die Höhe der vertraglich vereinbarten Miete nicht.

(b) SSG ist berechtigt eine Barkaution zu verlangen.

(5) Pflichten des Kunden beim Gebrauch der Mietsache/n

(a) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Mietsache/n in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zu halten und diese schonend und pfleglich zu behandeln. Durch den Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde, dass er oder ein von ihm Beauftragter über eine angemessene Ausbildung verfügt und mit dem ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache/n vertraut ist.

(b) Der Kunde hat während der Mietdauer folgende Nebenpflichten / Obliegenheiten:

  • Alle notwendigen und erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die Mietsache/n haben, sind zu ergreifen. Unbefugte sind ferner von jeder Benutzung der Mietsache/n auszuschließen.
  • An der / den Mietsache/n angebrachte Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.

(c) Mängel, die während der Mietdauer an der / den Mietsache/n auftreten, sind SSG sofort anzuzeigen.

(d) Wartungs-, Pflege und Gebrauchsanweisungen von SSG sind zwingend zu befolgen.

(e) Eine Gebrauchsüberlassung der Mietsache/n an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde hat die Mietsache/n in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten und zum vorher festgelegten Zweck zu verwenden.

(f) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache/n jederzeit ausreichend zu bewachen oder anderweitig für die Bewachung der Mietsache/n Sorge zu tragen. Dies gilt insbesondere bei einer Gefahrenlage.

(6) Der Kunde haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der/ den Mietsache/n und an dem Zubehör durch ihn oder durch die ihm zurechenbaren Dritten fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

(7) Die Mietdauer ist befristet. Eine vorzeitige ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht nicht.

SSG ist berechtigt, das Mietverhältnis durch außerordentliche, fristlose Kündigung zu beenden, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Ein solcher kann insbesondere aber nicht abschließend dann vorliegen, wenn der Kunde seine in § 8 Abs. 5 dieser AGB benannten Pflichten verletzt.

9 Besondere Bestimmungen: Service

Unbeschadet der übrigen Bestimmungen gelten für Inanspruchnahme von Personal für die Durchführung von Dienstleistungen folgende Bestimmungen.

(1) Begriffsbestimmung Service / Vertragsgegenstand

Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Anlieferung, Durchführung / Übernahme / Organisation von Dienstleistungen wie Winterdienst enthalten, handelt es sich um eine Serviceleistung.

(2) Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für Serviceleistungen ist der vertraglich vereinbarte Erfüllungsort.

10 Besondere Bestimmungen bei dem Kauf von Neu- / Gebrauchtware

Unbeschadet der übrigen Bestimmungen gelten bei einem Kauf von Neu – / Gebrauchtware zusätzlich folgende Bestimmungen.

(1) Vertragsschluss

Die Darstellung der Waren in unseren Online-Angeboten stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Zahlungsverzug; verlängerter Eigentumsvorbehalt

(a) Gerät der Kunde mit der Zahlung länger als 10 Tage in Verzug, hat SSG das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.

(b) Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Waren im Eigentum der SSG. Der Kunde, der Unternehmer ist, ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt der Kunde jedoch bereits jetzt alle Forderungen, in Höhe des Rechnungswertes der Forderung von SSG, aus einer solchen Weiterveräußerung an SSG ab, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt.

(3) Erfüllungsort; Gefahrübergang; Versandoption

(a) Erfüllungsort ist das Lager von SSG.

(b) Die Kaufsache/n werden zum vereinbarten Zeitpunkt am Erfüllungsort zur Abholung bereitgestellt.

(c) Nach Bereitstellung der Kaufsach/e geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung auf den Kunden über. Das gilt auch für den Fall, dass dieser die Kaufsach/e verspätet abholt (Annahmeverzug).

(d) Ein Versand erfolgt nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen die Übernahme der erforderlichen Kosten. Verladung und Versand / Transport der Kaufsache/n erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden „ab Lager“ oder „ab Werk“, sofern sich aus der Auftragsbestätigung von SSG nichts anderes ergibt.

(5) Lieferbedingungen

(a) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie durch SSG schriftlich bestätigt worden sind.

(b) Soweit SSG die Lieferung der Ware nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, so muss der Kunde, der Unternehmer ist, schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen setzen. Ansonsten ist er nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(6) Gewährleistung bei Warenkäufen

Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder – soweit es sich um Neuware handelt – die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht SSG zu, soweit der Kunde Unternehmer ist. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt, sofern er Unternehmer ist. Im Übrigen wird auf § 5 dieser AGB Bezug genommen.

13 Sonstige Vereinbarungen, Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bielefeld ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden oder aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(2) Hinweis zum Urheberrecht

Unsere Angebote, Konzepte, Materialaufstellungen, Pläne und andere durch SSG erarbeitete Inhalte unterliegen dem umfassenden, gesetzlichen Urheberrecht. Alle Rechte bleiben vorbehalten.

(3) Salvatorische Klausel

Soweit eine oder mehrere Klauseln unwirksam sind oder werden, werden die Übrigen hiervon nicht berührt.

Widerrufsrecht

Kunden, die Verbraucher sind, steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung für Dienstleistungsverträge
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss. Zur Ausübung genügt eine Mitteilung (z. B. Brief oder E-Mail) an: Stemweder Service GmbH & Co. KG, Schepshaker Str. 28, 32351 Stemwede, info@stemweder-service.de. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung.
Im Widerrufsfall werden alle Zahlungen inkl. Lieferkosten (außer bei teurerer als Standardlieferung) binnen vierzehn Tagen zurückerstattet. Zahlungen erfolgen mit demselben Zahlungsmittel wie beim Kauf, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Hat der Kunde verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnt, ist ein angemessener Betrag für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu zahlen.
Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

Widerrufsbelehrung für Warenkaufverträge
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Fristbeginn ist der Tag der Warenübernahme. Mitteilung des Widerrufs an oben genannte Adresse genügt, rechtzeitige Absendung reicht zur Fristwahrung.
Nach Widerruf werden alle Zahlungen inkl. Lieferkosten binnen vierzehn Tagen zurückgezahlt. Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel wie beim Kauf, außer anderweitig vereinbart. SSG kann Rückzahlung verweigern, bis die Waren zurückerhalten wurden oder ein Rücksendenachweis vorliegt. Die Waren sind unverzüglich, innerhalb von vierzehn Tagen, zurückzusenden. Die unmittelbaren Rücksendekosten trägt der Kunde.
Ausschluss besteht für individuell angefertigte oder untrennbar vermischte Waren sowie bei auf ausdrücklichen Kundenwunsch vor Ort erbrachten Reparatur-/Instandhaltungsarbeiten (außer weitergehende Leistungen).

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An: Stemweder Service GmbH & Co. KG, Schepshaker Str. 28, 32351 Stemwede, E-Mail: info@stemweder-service.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung…
(Unzutreffendes streichen).

Stand: November 2025

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